1 W 63/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-11-02, 1 W 63/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 W 63/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-02
Aktenzeichen: 1 W 63/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1102.1W63.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 16. September 2009 gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 1. September 2009, Aktenzeichen: 5 O 31/09, wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Ge-genstandswert von 20.305,55 €.
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