3 Ss OWi 856/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-11-11, 3 Ss OWi 856/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-11-11, 3 Ss OWi 856/09
3 Ss OWi 856/09Obergericht11.11.2009
Regest
Die Rechtswidrigkeit der Videoabstandsmessung nach dem Verfahren VKS 3.0 und der Verstoß gegen ein daraus resultierendes Beweisverwertungsverbot sind in der Rechtsbeschwerde mit einer Verfahrensrüge geltend zu machen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 856/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-11
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 856/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1111.3SS.OWI856.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Normen: OWiG § 80 Abs. 2, StPO § 344 Abs. 2
Leitsätze
Die Rechtswidrigkeit der Videoabstandsmessung nach dem Verfahren VKS 3.0 und der Verstoß gegen ein daraus resultierendes Beweisverwertungsverbot sind in der Rechtsbeschwerde mit einer Verfahrensrüge geltend zu machen.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betroffene (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 473 Abs. 1 StPO).
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.