Oberlandesgericht Hamm, 2009-11-11, 3 U 9/08

3 U 9/08Obergericht11.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 9/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-11-11

Aktenzeichen: 3 U 9/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1111.3U9.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf Antrag des Beklagten zu 2. wird der Text des am 14.09.2009 verkündeten Se-natsurteils wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO wie folgt berichtigt:

Auf Seite 9, 1. Absatz, Zeile 7 des Urteils im Tatbestand heißt es richtig „staatlichen Hebammenprüfung“ (nicht: „stattlich“).

Auf Seite 21, 4. Absatz, Zeile 3 des Urteils in den Entscheidungsgründen heißt es richtig „Erscheinen im Kreißsaal gegen 21.55 Uhr“ (nicht: „22.55 Uhr“).

Es handelt sich um offenkundige Schreibfehler, die antraggemäß nach Anhörung der weiteren Parteien zu berichtigen waren.

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