Oberlandesgericht Hamm, 2009-11-18, I-14 U 15/09

I-14 U 15/09Obergericht18.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-14 U 15/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-18

Aktenzeichen: I-14 U 15/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1118.I14U15.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.03.2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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