Oberlandesgericht Hamm, 2009-11-26, 18 U 31/09

18 U 31/09Obergericht26.11.2009

Regest

Der Anspruch des Frachtführers auf angemessene Vergütung gem. § 412 Abs. 3 HGB (Standgeld) kann durch allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Rahmenvertrag abbedungen werden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 31/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-26

Aktenzeichen: 18 U 31/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1126.18U31.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Normen: § 412 Abs. 3 HGB

Leitsätze

Der Anspruch des Frachtführers auf angemessene Vergütung gem. § 412 Abs. 3 HGB (Standgeld) kann durch allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Rahmenvertrag abbedungen werden.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 03. August 2007 verkündete Urteil der VIII. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurück-gewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung aus diesem Urteil gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Es beschwert die Klägerin in Höhe von 27.757,35 Euro; die Revision wird nicht zugelassen.

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