18 U 31/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-11-26, 18 U 31/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-11-26, 18 U 31/09
18 U 31/09Obergericht26.11.2009
Regest
Der Anspruch des Frachtführers auf angemessene Vergütung gem. § 412 Abs. 3 HGB (Standgeld) kann durch allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Rahmenvertrag abbedungen werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 18 U 31/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-26
Aktenzeichen: 18 U 31/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1126.18U31.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Normen: § 412 Abs. 3 HGB
Leitsätze
Der Anspruch des Frachtführers auf angemessene Vergütung gem. § 412 Abs. 3 HGB (Standgeld) kann durch allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Rahmenvertrag abbedungen werden.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 03. August 2007 verkündete Urteil der VIII. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurück-gewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung aus diesem Urteil gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Es beschwert die Klägerin in Höhe von 27.757,35 Euro; die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.