1 Vollz (Ws) 738/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-11-26, 1 Vollz (Ws) 738/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-11-26, 1 Vollz (Ws) 738/09
1 Vollz (Ws) 738/09Obergericht26.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 738/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-26
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 738/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1126.1VOLLZ.WS738.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung
einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.
Der Beschluss des Landgerichts Aachen vom 15. September 2009 wird mit Ausnahme der Festsetzung des Geschäftswertes aufgehoben.
Der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung wird als unbegründet verworfen.
Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.