I-28 U 39/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-01, I-28 U 39/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-01, I-28 U 39/09
I-28 U 39/09Obergericht01.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-28 U 39/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-01
Aktenzeichen: I-28 U 39/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1201.I28U39.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. 12. 2008 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.