Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-02, I-31 U 143/07

I-31 U 143/07Obergericht02.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-31 U 143/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-02

Aktenzeichen: I-31 U 143/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1202.I31U143.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 16.08.2007 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung abzuwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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