I-31 U 143/07•Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-02, I-31 U 143/07
Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-02, I-31 U 143/07
I-31 U 143/07Obergericht02.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-31 U 143/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-02
Aktenzeichen: I-31 U 143/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1202.I31U143.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 16.08.2007 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung abzuwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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