Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-02, I-31 U 3/08

I-31 U 3/08Obergericht02.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-31 U 3/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-02

Aktenzeichen: I-31 U 3/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1202.I31U3.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 23.11.2007 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung abzuwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.