2 Ws 270/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-03, 2 Ws 270/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-03, 2 Ws 270/09
2 Ws 270/09Obergericht03.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 270/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-03
Aktenzeichen: 2 Ws 270/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1203.2WS270.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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