Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-03, 2 Ws 270/09

2 Ws 270/09Obergericht03.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 270/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-03

Aktenzeichen: 2 Ws 270/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1203.2WS270.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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