20 U 131/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-04, 20 U 131/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-04, 20 U 131/09
20 U 131/09Obergericht04.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 131/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-04
Aktenzeichen: 20 U 131/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1204.20U131.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.04.2009 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages erbringt.
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