3 Ss OWi 948/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-09, 3 Ss OWi 948/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-09, 3 Ss OWi 948/09
3 Ss OWi 948/09Obergericht09.12.2009
Regest
Zur Zulässigkeit eines Verweises auf einen Videofilm im Urteil. Zur den Anforderungen an die Beweiswürdigung im Bußgeldurteil bei Geschwindigkeitsmessung mit dem Provida2000-System.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 948/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-09
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 948/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1209.3SS.OWI948.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Normen: StPO § 267 Abs. 1 S. 3
Leitsätze
Zur Zulässigkeit eines Verweises auf einen Videofilm im Urteil.
Zur den Anforderungen an die Beweiswürdigung im Bußgeldurteil bei Geschwindigkeitsmessung mit dem Provida2000-System.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Lübbecke zurückverwiesen.
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