Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-09, 3 Ss OWi 948/09

3 Ss OWi 948/09Obergericht09.12.2009

Regest

Zur Zulässigkeit eines Verweises auf einen Videofilm im Urteil. Zur den Anforderungen an die Beweiswürdigung im Bußgeldurteil bei Geschwindigkeitsmessung mit dem Provida2000-System.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 948/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-09

Aktenzeichen: 3 Ss OWi 948/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1209.3SS.OWI948.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Normen: StPO § 267 Abs. 1 S. 3

Leitsätze

Zur Zulässigkeit eines Verweises auf einen Videofilm im Urteil.

Zur den Anforderungen an die Beweiswürdigung im Bußgeldurteil bei Geschwindigkeitsmessung mit dem Provida2000-System.

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Lübbecke zurückverwiesen.

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