2 U 111/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-10, 2 U 111/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 U 111/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-10
Aktenzeichen: 2 U 111/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1210.2U111.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das am 29. April 2009 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagte zu 1/3 und die Klä-gerin zu 2/3 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der jeweiligen Gegen-seite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der titulierten Beträge ab-zuwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% der jeweils zu vollstreckenden Beträge leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.