20 U 67/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-11, 20 U 67/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 67/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-11
Aktenzeichen: 20 U 67/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1211.20U67.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das am 02.02.2009 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster werden zurückgewiesen.
Von den Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin ¾ und die Beklagte 1/4.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beide Parteien können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht jeweils die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages erbringt.
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