Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-15, 4 U 133/09

4 U 133/09Obergericht15.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 133/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-15

Aktenzeichen: 4 U 133/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1215.4U133.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 03. Juni 2009 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hagen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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