5 UF 118/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-18, 5 UF 118/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-18, 5 UF 118/09
5 UF 118/09Obergericht18.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 118/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-18
Aktenzeichen: 5 UF 118/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1218.5UF118.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die wechselseitigen Berufungen der Parteien wird unter Zurückweisung der Rechtsmittel im Übrigen das am 9. Juni 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Hagen abgeändert.
Der Kläger wird in Abänderung der notariellen Urkunde des Notars E vom 19.08.2005 – Urk.-Nr. ####/05 – verurteilt, an die Beklagte monatlichen Unterhalt
ab 01/2008 i.H.v. 778,00 €,
ab 01/2009 i.H.v. 734,00 € und
ab 11/1012 i.H.v. 200,00 €
zu zahlen.
Die weitergehende Abänderungsklage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 1/3 und die Be-klagte 2/3. Die Kosten der Berufungsinstanz werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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