Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-18, 5 UF 118/09

5 UF 118/09Obergericht18.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 118/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-18

Aktenzeichen: 5 UF 118/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1218.5UF118.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die wechselseitigen Berufungen der Parteien wird unter Zurückweisung der Rechtsmittel im Übrigen das am 9. Juni 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Hagen abgeändert.

Der Kläger wird in Abänderung der notariellen Urkunde des Notars E vom 19.08.2005 – Urk.-Nr. ####/05 – verurteilt, an die Beklagte monatlichen Unterhalt

ab 01/2008 i.H.v. 778,00 €,

ab 01/2009 i.H.v. 734,00 € und

ab 11/1012 i.H.v. 200,00 €

zu zahlen.

Die weitergehende Abänderungsklage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 1/3 und die Be-klagte 2/3. Die Kosten der Berufungsinstanz werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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