1 Ss OWi 960/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-22, 1 Ss OWi 960/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-22, 1 Ss OWi 960/09
1 Ss OWi 960/09Obergericht22.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ss OWi 960/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-22
Aktenzeichen: 1 Ss OWi 960/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1222.1SS.OWI960.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern zur Entscheidung übertragen.
Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.
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