3 Ss OWi 844/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-22, 3 Ss OWi 844/08
Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-22, 3 Ss OWi 844/08
3 Ss OWi 844/08Obergericht22.12.2009
Regest
Für die Hemmung der Verjährung nach § 29 Abs. 6 StVG reicht die bloße Begehung der neuen Tat innerhalb der Tilgungsfrist nicht aus.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 844/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-22
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 844/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1222.3SS.OWI844.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Normen: StVG § 29
Leitsätze
Für die Hemmung der Verjährung nach § 29 Abs. 6 StVG reicht die bloße Begehung der neuen Tat innerhalb der Tilgungsfrist nicht aus.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit der Maßgabe aufgehoben, dass gegen den Betroffenen eine Geldbuße von 75 Euro festgesetzt wird. Die zum Rechts-folgenausspruch getroffenen Feststellungen bleiben aufrecht erhalten.
Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens und die dem Betroffenen darin erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt.
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