Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-22, 3 Ss OWi 844/08

3 Ss OWi 844/08Obergericht22.12.2009

Regest

Für die Hemmung der Verjährung nach § 29 Abs. 6 StVG reicht die bloße Begehung der neuen Tat innerhalb der Tilgungsfrist nicht aus.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 844/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-22

Aktenzeichen: 3 Ss OWi 844/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1222.3SS.OWI844.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Normen: StVG § 29

Leitsätze

Für die Hemmung der Verjährung nach § 29 Abs. 6 StVG reicht die bloße Begehung der neuen Tat innerhalb der Tilgungsfrist nicht aus.

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit der Maßgabe aufgehoben, dass gegen den Betroffenen eine Geldbuße von 75 Euro festgesetzt wird. Die zum Rechts-folgenausspruch getroffenen Feststellungen bleiben aufrecht erhalten.

Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens und die dem Betroffenen darin erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt.

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