6 WF 439/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-28, 6 WF 439/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-28, 6 WF 439/09
6 WF 439/09Obergericht28.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 439/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-28
Aktenzeichen: 6 WF 439/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1228.6WF439.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Normen: § 1303 BGB
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 2.12.2009 wird der Antragstellerin unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Detmold vom 7.10.2009 unter Beiordnung von Rechtsanwalt B aus S Prozesskostenhilfe für das von ihr betriebene Verfahren auf Erteilung einer Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit bewilligt.
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