Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-28, 6 WF 439/09

6 WF 439/09Obergericht28.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 439/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-28

Aktenzeichen: 6 WF 439/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1228.6WF439.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Normen: § 1303 BGB

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 2.12.2009 wird der Antragstellerin unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Detmold vom 7.10.2009 unter Beiordnung von Rechtsanwalt B aus S Prozesskostenhilfe für das von ihr betriebene Verfahren auf Erteilung einer Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit bewilligt.

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