Oberlandesgericht Hamm, 2009-12-29, 4 Ws 346/09

4 Ws 346/09Obergericht29.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 346/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-29

Aktenzeichen: 4 Ws 346/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1229.4WS346.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefoch-tenen Beschlusses, die durch das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht ausgeräumt werden, auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.

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