Oberlandesgericht Hamm, 2010-01-05, 4 Ws 348/09

4 Ws 348/09Obergericht05.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 348/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-01-05

Aktenzeichen: 4 Ws 348/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0105.4WS348.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Der Unterbringungsbefehl wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Verurteilten trägt die Landeskasse.

Die Entscheidung über eine eventuelle Entschädigung für die einstweilige Unterbringung in der Zeit vom 22. Dezember 2009 bis zu seiner tatsächlichen Entlassung ist der erkennenden Strafkammer vorbehalten.

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