Oberlandesgericht Hamm, 2010-01-07, 15 Wx 83/09

15 Wx 83/09Obergericht07.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 Wx 83/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-01-07

Aktenzeichen: 15 Wx 83/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0107.15WX83.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Haftanordnungsbeschluss des Amtsgerichts vom 04.02.2009 sowie die Anordnung der Haftfortdauer durch den angefochtenen Beschluss rechtswidrig waren.

Die Stadt S ist verpflichtet, dem Betroffenen seine außergerichtlichen Kosten, die infolge des Haftverlängerungsantrages vom 20.01.2009 entstanden sind, zu erstatten.

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