15 Wx 83/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-01-07, 15 Wx 83/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-01-07, 15 Wx 83/09
15 Wx 83/09Obergericht07.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 Wx 83/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-01-07
Aktenzeichen: 15 Wx 83/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0107.15WX83.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Haftanordnungsbeschluss des Amtsgerichts vom 04.02.2009 sowie die Anordnung der Haftfortdauer durch den angefochtenen Beschluss rechtswidrig waren.
Die Stadt S ist verpflichtet, dem Betroffenen seine außergerichtlichen Kosten, die infolge des Haftverlängerungsantrages vom 20.01.2009 entstanden sind, zu erstatten.
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