4 UF 107/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-01-11, 4 UF 107/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-01-11, 4 UF 107/09
4 UF 107/09Obergericht11.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 107/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-11
Aktenzeichen: 4 UF 107/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0111.4UF107.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 1572, 1578 b Abs. 2 BGB
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 15.4.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegen abgeändert. Der Vergleich vom 19.5.1999 (Aktenzeichen: 20 F 868/98, Amtsgericht - Familiengericht - Siegen) wird dahingehend abgeändert, dass der Kläger der Beklagten ab Juli 2011 keinen nachehelichen Unterhalt mehr schuldet.
Die Kosten des Rechtsstreits werden insgesamt gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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