Oberlandesgericht Hamm, 2010-01-11, 4 UF 107/09

4 UF 107/09Obergericht11.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 107/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-11

Aktenzeichen: 4 UF 107/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0111.4UF107.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen

Normen: §§ 1572, 1578 b Abs. 2 BGB

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 15.4.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegen abgeändert. Der Vergleich vom 19.5.1999 (Aktenzeichen: 20 F 868/98, Amtsgericht - Familiengericht - Siegen) wird dahingehend abgeändert, dass der Kläger der Beklagten ab Juli 2011 keinen nachehelichen Unterhalt mehr schuldet.

Die Kosten des Rechtsstreits werden insgesamt gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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