4 U 199/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-01-14, 4 U 199/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 199/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-14
Aktenzeichen: 4 U 199/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0114.4U199.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Antragstellers gegen das am 18. August 2009 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es im ersten Satz des Tenors des angefochtenen Urteils wie folgt heißt:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.