Oberlandesgericht Hamm, 2010-01-14, 4 U 199/09

4 U 199/09Obergericht14.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 199/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-14

Aktenzeichen: 4 U 199/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0114.4U199.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Antragstellers gegen das am 18. August 2009 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es im ersten Satz des Tenors des angefochtenen Urteils wie folgt heißt:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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