2 (6) SsOWi 987/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-01-19, 2 (6) SsOWi 987/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-01-19, 2 (6) SsOWi 987/09
2 (6) SsOWi 987/09Obergericht19.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 (6) SsOWi 987/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-01-19
Aktenzeichen: 2 (6) SsOWi 987/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0119.2.6SSOWI987.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den insoweit
getroffenen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und
Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amts-
gericht Herne-Wanne zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen.
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