Oberlandesgericht Hamm, 2010-01-19, 2 (6) SsOWi 987/09

2 (6) SsOWi 987/09Obergericht19.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 (6) SsOWi 987/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-01-19

Aktenzeichen: 2 (6) SsOWi 987/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0119.2.6SSOWI987.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den insoweit

getroffenen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und

Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amts-

gericht Herne-Wanne zurückverwiesen.

Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen.

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