Oberlandesgericht Hamm, 2010-01-19, 27 U 104/09

27 U 104/09Obergericht19.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 104/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-19

Aktenzeichen: 27 U 104/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0119.27U104.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 18. März 2009 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hagen, berichtigt durch Beschluss vom 6. Juli 2009, wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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