Oberlandesgericht Hamm, 2010-01-21, 4 U 168/09

4 U 168/09Obergericht21.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 168/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-21

Aktenzeichen: 4 U 168/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0121.4U168.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 13. August 2009 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Es wird festgestellt, dass der Antrag der Antragstellerin vom 20. Juli 2009 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in der Hauptsache erledigt ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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