4 U 168/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-01-21, 4 U 168/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 168/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-21
Aktenzeichen: 4 U 168/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0121.4U168.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 13. August 2009 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Es wird festgestellt, dass der Antrag der Antragstellerin vom 20. Juli 2009 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in der Hauptsache erledigt ist.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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