Oberlandesgericht Hamm, 2010-01-26, 4 U 141/09

4 U 141/09Obergericht26.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 141/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-26

Aktenzeichen: 4 U 141/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0126.4U141.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 04. August 2009 verkün¬dete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewie-sen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.