I-25 W 10/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-01-26, I-25 W 10/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-01-26, I-25 W 10/10
I-25 W 10/10Obergericht26.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-25 W 10/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-01-26
Aktenzeichen: I-25 W 10/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0126.I25W10.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Landgerichts Paderborn vom 7.12.2009 abgeändert:
Unter Zurückweisung des Feststellungsantrags werden die Kosten des Vollstreckungsverfahrens den Gläubigern auferlegt, die auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen haben.
Gegenstandswert: Bis 500.- EUR.
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