Oberlandesgericht Hamm, 2010-01-26, I-25 W 10/10

I-25 W 10/10Obergericht26.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-25 W 10/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-01-26

Aktenzeichen: I-25 W 10/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0126.I25W10.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Landgerichts Paderborn vom 7.12.2009 abgeändert:

Unter Zurückweisung des Feststellungsantrags werden die Kosten des Vollstreckungsverfahrens den Gläubigern auferlegt, die auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen haben.

Gegenstandswert: Bis 500.- EUR.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.