Oberlandesgericht Hamm, 2010-01-27, 3 U 42/09

3 U 42/09Obergericht27.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 42/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-27

Aktenzeichen: 3 U 42/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0127.3U42.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 19.02.2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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