Oberlandesgericht Hamm, 2010-01-28, I-10 U 43/09

I-10 U 43/09Obergericht28.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-10 U 43/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-28

Aktenzeichen: I-10 U 43/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0128.I10U43.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 8. Januar 2009 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits,

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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