Oberlandesgericht Hamm, 2010-01-29, 26 U 37/06

26 U 37/06Obergericht29.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 37/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-29

Aktenzeichen: 26 U 37/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0129.26U37.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.01.2006 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Beklagten wird das angefochtene Urteil teilweise abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 42.320,54 € nebst Zinsen i. H. v. 6,75 % aus 42.320,54 € seit 03.11.1998 sowie 1.886,73 € nebst Zinsen i. H. v. 4 % aus 1.886,73 € seit 22.04.1997 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz werden der Klägerin zu 81,62 % und dem Beklagten zu 18,38 % auferlegt.

Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin zu 68,56 % und der Beklagte zu 31,44 %.

Die Klägerin trägt die Kosten der Streithelfer nach einem Streitwert von 16.189,49 €.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung des Prozessgegners durch Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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