Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-01, 22 U 105/09

22 U 105/09Obergericht01.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 105/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-01

Aktenzeichen: 22 U 105/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0201.22U105.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 22. Juli 2009 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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