4 UF 151/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-01, 4 UF 151/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-01, 4 UF 151/09
4 UF 151/09Obergericht01.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 151/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-01
Aktenzeichen: 4 UF 151/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0201.4UF151.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 24.06.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegen - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - in seinem Ausspruch zum nachehelichen Unterhalt (Ziffer III.) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsteller wird verpflichtet, an die Antragsgegnerin nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 1.045,00 € (832,00 € Elementarunterhalt zuzüglich 213,00 € Altersvorsorgeunterhalt) für die Zeit vom 03.11.2009 bis zum 31.12.2009 und in Höhe von monatlich 1.260,00 € (993,00 € Elementarunterhalt zuzüglich 267,00 € Altersvorsorgeunterhalt) ab dem 01.01.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird der Antrag auf Zahlung nachehelichen Unterhalts zurückgewiesen.
Die Anschlussberufung der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
Auch die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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