I-10 U 137/09 und 10 W 125/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-02, I-10 U 137/09 und 10 W 125/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-02, I-10 U 137/09 und 10 W 125/09
I-10 U 137/09 und 10 W 125/09Obergericht02.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-10 U 137/09 und 10 W 125/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-02
Aktenzeichen: I-10 U 137/09 und 10 W 125/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0202.I10U137.09UND10W1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten zu 1. bis 3. und die sofortige Beschwerde der Beklagten zu 4. bis 6. wird das am 31.08.2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 4. bis 6. und der Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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