6 WF 363/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-03, 6 WF 363/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-03, 6 WF 363/09
6 WF 363/09Obergericht03.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 363/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-03
Aktenzeichen: 6 WF 363/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0203.6WF363.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Blomberg vom 29.9.2009 und den Nichtabhilfebeschluss vom 16.10.2009 wird zurückgewiesen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
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