Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-04, 27 U 14/09

27 U 14/09Obergericht04.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 14/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-04

Aktenzeichen: 27 U 14/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0204.27U14.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen vom 18.12.2008 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Be-trages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.