27 U 14/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-04, 27 U 14/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 14/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-04
Aktenzeichen: 27 U 14/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0204.27U14.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen vom 18.12.2008 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Be-trages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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