19 W 33/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-09, 19 W 33/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-09, 19 W 33/09
19 W 33/09Obergericht09.02.2010
Regest
Zur Frage der Zulässigkeit neuen Vorbringens in der Beschwerdeinstanz bei Anfechtung einer Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 19 W 33/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-09
Aktenzeichen: 19 W 33/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0209.19W33.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: §§ 91 a, 571 ZPO
Leitsätze
Zur Frage der Zulässigkeit neuen Vorbringens in der Beschwerdeinstanz bei Anfechtung einer Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Siegen vom 03. August 2009 abgeändert.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 4.000,- € festgesetzt.
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