Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-09, 19 W 33/09

19 W 33/09Obergericht09.02.2010

Regest

Zur Frage der Zulässigkeit neuen Vorbringens in der Beschwerdeinstanz bei Anfechtung einer Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 19 W 33/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-09

Aktenzeichen: 19 W 33/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0209.19W33.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Normen: §§ 91 a, 571 ZPO

Leitsätze

Zur Frage der Zulässigkeit neuen Vorbringens in der Beschwerdeinstanz bei Anfechtung einer Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Siegen vom 03. August 2009 abgeändert.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 4.000,- € festgesetzt.

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