11 U 5/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-10, 11 U 5/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-10, 11 U 5/09
11 U 5/09Obergericht10.02.2010
Regest
Zur Frage, wann eine schädigende Handlung des Geschädigten nicht von der Amtspflichtverletzung herausgefordert worden ist
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 5/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-10
Aktenzeichen: 11 U 5/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0210.11U5.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: § 19 BNotO
Leitsätze
Zur Frage, wann eine schädigende Handlung des Geschädigten nicht von der Amtspflichtverletzung herausgefordert worden ist
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. November 2008 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewie¬sen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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