8 U 195/08•Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-10, 8 U 195/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 195/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-10
Aktenzeichen: 8 U 195/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0210.8U195.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu ¼ und dem Beklagten zu ¾ auferlegt.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 100.000 € festgesetzt.
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