8 U 196/08•Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-10, 8 U 196/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 196/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-10
Aktenzeichen: 8 U 196/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0210.8U196.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 10.000 € festgesetzt.
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