2 Ws 323/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-11, 2 Ws 323/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-11, 2 Ws 323/09
2 Ws 323/09Obergericht11.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 323/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-11
Aktenzeichen: 2 Ws 323/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0211.2WS323.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Bochum vom 26. März 2009
-33 Js 271/08 – wird mit der Maßgabe zur Hauptverhandlung zugelassen, dass der Angeschuldigte hinreichend verdächtig ist, am 25. Oktober 2008 in Bochum in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt zu haben (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 1. Alternative StGB).
Das Hauptverfahren wird vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Bochum eröffnet.
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