3 Ss OWi 319/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-11, 3 Ss OWi 319/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-11, 3 Ss OWi 319/09
3 Ss OWi 319/09Obergericht11.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 319/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-11
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 319/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0211.3SS.OWI319.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Normen: §§ 67 Abs. 2 OWiG, 318 StPO, 24a StVG
Tenor
Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Minden zurückverwiesen.
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