I-15 Wx 222/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-15, I-15 Wx 222/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-15, I-15 Wx 222/10
I-15 Wx 222/10Obergericht15.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 Wx 222/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-15
Aktenzeichen: I-15 Wx 222/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0215.I15WX222.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde an das Landgericht zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen Beschwerde und der so-fortigen weiteren Beschwerde wird auf 4.563,21 € festgesetzt.
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