2 Ws 32/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-17, 2 Ws 32/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 32/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-17
Aktenzeichen: 2 Ws 32/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0217.2WS32.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.
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