Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-17, 2 Ws 32/10

2 Ws 32/10Obergericht17.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 32/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-17

Aktenzeichen: 2 Ws 32/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0217.2WS32.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.

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