Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-17, 3 U 106/09

3 U 106/09Obergericht17.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 106/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-17

Aktenzeichen: 3 U 106/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0217.3U106.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13.05.2009 verkündete Urteil der

  1. Zivilkammer des Landgerichts Hagen teilweise abgeändert.

Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 10.01.2007 (8 O 212/06) wird für unzulässig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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