II-1 WF 44/10•Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-19, II-1 WF 44/10
Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-19, II-1 WF 44/10
II-1 WF 44/10Obergericht19.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-1 WF 44/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-19
Aktenzeichen: II-1 WF 44/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0219.II1WF44.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Beklagten vom 01.02.2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Herford vom 18.01.2010 abgeändert.
Der Streitwert für das Verfahren wird auf 3.168,00 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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