Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-22, I-17 U 146/09

I-17 U 146/09Obergericht22.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-17 U 146/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-22

Aktenzeichen: I-17 U 146/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0222.I17U146.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.07.2009 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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