I-17 U 146/09•Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-22, I-17 U 146/09
Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-22, I-17 U 146/09
I-17 U 146/09Obergericht22.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-17 U 146/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-22
Aktenzeichen: I-17 U 146/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0222.I17U146.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.07.2009 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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