Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-23, 27 U 178/05

27 U 178/05Obergericht23.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 178/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-23

Aktenzeichen: 27 U 178/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0223.27U178.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 10.10.2005 verkündete Urteil der 4. Zivil-kammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.138,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.04.2007 zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zu-rückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 83 % und der Beklagte 17 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung der je-weils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläu-biger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leistet.

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