8 U 118/08•Oberlandesgericht Hamm, 2010-02-24, 8 U 118/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 118/08 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-24
Aktenzeichen: 8 U 118/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2010:0224.8U118.08.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 7. April 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Münster, soweit dieses das Verfahren gegen die Beklagten zu 2) und zu 3) betrifft, wird zurückgewiesen.
Der Klägerin werden die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und zu 3) sowie die Kosten auferlegt, die durch die Nebenintervention der Streithelferinnen zu 1) und zu 2) verursacht worden sind. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zu 2) und zu 3) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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